Sehr geehrte Damen und Herren des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates,
als Mitglied der Zivilgesellschaft blicke ich mit großer Sorge und Unverständnis auf das anhaltende Zögern hinsichtlich eines Antrags auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Wovor haben Sie Angst?
Ja, ein solches Verfahren birgt Risiken. Doch gerade in einer wehrhaften Demokratie darf die mögliche Unsicherheit eines Verfahrens nicht zum Grund für politisches Abwarten werden.
Juristische Gutachten, insbesondere das der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sowie die Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz liefern gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsrechtliche Prüfung.
Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen haben sich inzwischen in einem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger gewandt und sich dafür ausgesprochen, ein entsprechendes Verfahren auf den Weg zu bringen.
Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei obliegt letztlich dem Bundesverfassungsgericht. Gerade deshalb ist es erforderlich, die vorliegenden Erkenntnisse einer rechtsstaatlichen Prüfung zuzuführen, anstatt eine solche Prüfung aus politischen Erwägungen auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben.
Sehen Sie nicht, wie das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik und in unsere demokratischen Institutionen schwindet? Wie die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen Schaden nimmt, während rechtsextreme Kräfte weiter an Zustimmung gewinnen?
Eine Demokratie muss wehrhaft sein – und zwar bevor ihre freiheitlich-demokratischen Grundlagen irreparabel beschädigt werden.
Wir fordern Sie auf: Beenden Sie das Abwarten.
Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Handeln Sie im Sinne Ihres Amtseides, der Sie verpflichtet, Nutzen für das deutsche Volk zu mehren, Schaden von ihm zu wenden sowie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen.
Es geht nicht darum, eine politische Auseinandersetzung durch ein Parteiverbot zu ersetzen. Es geht darum, die verfassungsrechtlich vorgesehenen Instrumente unseres demokratischen Rechtsstaates dort einzusetzen, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sein könnten.
Es ist nicht weniger als Ihre verfassungsmäßige Pflicht, die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie jetzt zu nutzen.
Sollten Sie sich weiterhin dagegen entscheiden, sind Sie den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes eine ehrliche und nachvollziehbare Erklärung schuldig.
Lassen Sie das Bundesverfassungsgericht prüfen, was geprüft werden muss.
Eine wehrhafte Demokratie darf nicht aus Angst vor einer juristischen Entscheidung handlungsunfähig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Heptner




