Unzählige Quellen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu Rate gezogen und sorgfältig geprüft, ob die AfD und ihre Ziele mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Lange hat es gedauert, inzwischen liegt das fertige Gutachten aber vor: Rund 1.500 Seiten umfasst die, wie auf der GFF-eigenen Homepage zu lesen steht, „bislang anspruchsvollste wissenschaftliche Untersuchung der Partei“, und das Fazit fällt eindeutig aus:
„Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung der GFF
„Sie will politische Gegner*innen unterdrücken, indem sie insbesondere Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgt. Darin liegt die Verletzung des Demokratieprinzips. Außerdem plant sie unter anderem, Muslim*innen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Ihre Anhänger*innen verletzen auch gegenwärtig schon die Menschenwürde von trans Personen und schüchtern politische Gegner*innen auf demokratiefeindliche Weise ein.“
Das Resultat der umfassenden Analyse verwundert wenig. Ein Blick ins Parteiprogramm reicht ja, um Zweifel an der Verfassungstreue der angeblichen Alternative zu säen. Die Aussagen, die Vertreter*innen der Partei unentwegt ganz unverhohlen tätigen, zeigten in der Vergangenheit auch bereits offen, wes Geistes Kinder da am Werk sind. Nun aber ist es auch belegt: Die AfD ist dem Gutachten zufolge nachweislich verfassungswidrig, ein Partei-Verbotsverfahren hätte mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg.
.. und nun? Seht ihr ihn auch, diesen großen, karierten, blinkenden Elefanten im Raum, in Gestalt der drängenden Frage: WORAUF WARTEN WIR JETZT NOCH? Aus leidvoller Erfahrung klug geworden, haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes zu seinem Schutz das scharfe Schwert namens Parteiverbot an die Hand gegeben. Es wird nichts nützen, wenn wir es ungenutzt verrosten lassen. Ziehen wir es nun doch endlich.
Ein Verbotsverfahren anstoßen könnte zum Beispiel der Bundestag. Deswegen: Schreib‘ mal wieder!
Lassen wir uns bloß nicht auf den Holzweg führen, die oder der Einzelne könne nichts bewirken. Lasst uns das Sprichwort vom steten Tropfen, der den Stein höhlt, mit Leben erfüllen. Post von Wähler*innen, das hat die Erfahrung gezeigt, versandet in der Regel keineswegs im Nichts, sondern wird von Abgeordneten zur Kenntnis genommen, hinterlässt Eindruck und zeigt Wirkung.
Deswegen: Schreibt eurer Vertreterin oder eurem Vertreter im Bundestag, mit der Bitte, das GFF-Gutachten zu lesen und die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen. Natürlich könnt ihr Zeit und Mühe investieren, selbst einen entsprechenden Text formulieren und die richtige Empfänger*innenadresse herausfinden. Ihr dürft es euch aber auch einfach machen und die vorformulierte E-Mail der GFF verwenden. In deren Formular braucht ihr bloß euren Namen, eure Mailadresse und eure Postleitzahl einzugeben, und schon landet euer Anliegen im richtigen Postfach. Bequemer gehts kaum.
Ebenfalls nur ein paar Mausklicks entfernt liegt die Petition mit der Forderung an Bundeskanzler Friedrich Merz, nun endlich einen AfD-Verbotsantrag auf den Weg zu bringen. Falls noch nicht längst geschehen, könnt ihr sie hier mitzeichnen.





