… so sollte ein Gutachten sein. Gerade, wenn es um eine so schwerwiegende Maßnahme wie ein Parteiverbot geht, ist Sorgfalt gefragt. Das Grundgesetz sieht einen solchen Schritt zur Verteidigung der Demokratie explizit vor. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind allerdings aus gutem Grund sehr hoch.
900.000 Euro Spendengelder hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingesammelt, um die Frage prüfen zu lassen, ob die AfD die strengen Kriterien erfüllt und verboten werden könnte. Im Mai 2025 wurde ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, wie gesagt: ergebnisoffen und mit wissenschaftlichem Anspruch.
Ein eigens zu diesem Zweck zusammengestelltes Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen sammeln und bewerten seitdem große Mengen an Material über die AfD. Die GFF rechnet damit, das daraus entstehende Gutachten im Frühsommer 2026 veröffentlichen zu können.
Fortschritte können auf der Homepage der GFF abgerufen werden, über den aktuellen Stand der Dinge informiert euch gerne hier:






