Ein Gutachten zum Gutachten

Ein Gutachten zum Gutachten

Die Juristerei ist eine komplexe Angelegenheit, deswegen ist es immer gut, wenn sich in der Sache kompetente Menschen damit befassen. Wenn die sich, was absolut richtig und gewünscht ist, dann gegenseitig auf die Finger schauen, kann es leicht zu auf den ersten Blick etwas kurios anmutenden Szenarien kommen. Etwa, dass man ein Gutachten zum Gutachten vorliegen hat. Wir lassen uns das aus unserer AG Aufklärung heraus erklären:

Markus Ogorek, der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Köln, hat zu der Frage was, das Verfassungsschutzgutachten für ein Verbotsverfahren gegen die AfD bedeuten würde, ein Rechtsgutachten erstellt.

Demnach wären 574 von 800 bewerteten Belegen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tendenziell oder möglicherweise einschlägig.

Würden die Gerichte die Einstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextrem“ bestätigen, gäbe es hinreichend Grund zu der Annahme, dass auch ein Verbotsverfahren gewisse Erfolgschancen hätte.

Deshalb sollten bereits jetzt Vorbereitungen für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht getroffen werden.

Desweiteren sollten aber auch Verfahren gegen die Landesverbände der AfD eingeleitet werden, die von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurden, namentlich Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema findet ihr bei der Tagesschau:

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