Bündnis Konstanz für Demokratie korrigiert irreführende Aussagen zum AfD-Verbotsverfahren

Pressemitteilung vom 22. Oktober 2026

Bündnis Konstanz für Demokratie korrigiert irreführende Aussagen zum AfD-Verbotsverfahren

„Fünf Gründe die AFD nicht zu verbieten“ – Südkurier, 14.10.26

  • Autorin Elisa-Madeleine Glöckner zieht im Südkurier-Artikel „Fünf Gründe, die AfD nicht zu verbieten“ vom 14.10.26 falsche Schlüsse aus den NPD-Verbotsverfahren für die mögliche Prüfung eines Verbots gegen die AfD.
  • Aussagen des Juristen und Publizisten Heribert Prantl werden verkürzt wiedergegeben und in einen missverständlichen Zusammenhang gestellt.

Das Bündnis Konstanz für Demokratie widerspricht mehreren Argumenten, die der Südkurier in seinem Artikel „Fünf Gründe die AFD nicht zu verbieten“ am 14.10.26 formuliert. Die Autorin Elisa-Madeleine Glöckner stellt die beiden erfolglosen Versuche, 2003 und 2017 die NPD zu verbieten, als Beleg dafür dar, dass ein ähnliches Vorgehen gegen die AfD an besonders hohen rechtlichen Hürden scheitern könnte, was sich aus den damals genannten Gründen allerdings nicht ergibt. Beide Male hing es nicht an den hohen Hürden solcher Maßnahmen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren 2003 hauptsächlich wegen des vor dem Antrag verpassten Abzugs einer Vielzahl an staatlichen V-Leuten in der Partei ein. Damit handelte es sich um ein nicht behebbares Verfahrenshindernis.

Die erneute Zurückweisung eines Antrags auf Verbot 2017 begründete das Bundesverfassungsgericht mit „fehlendem Gewicht, das eine Durchsetzung der von ihr verfolgten, verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen lasse“, entzog der Partei allerdings wegen festgestellter Verfassungsfeindlichkeit für 6 Jahre die staatliche Finanzierung.

Diese Argumentation lässt sich auf die AfD, welche aktuell zu den stärksten politischen Kräften zählt, nach Ansicht des Bündnisses auf keinen Fall übertragen.

Auch die Darstellung der Position des Juristen und Publizisten Heribert Prantl durch Autorin Glöckner hält das Bündnis für verkürzt.

Prantl hatte vorgeschlagen, einzelnen rechtsextremen Politikern wie Björn Höcke bestimmte Grundrechte und die Wählbarkeit zu entziehen, was jedoch nicht auf die grundsätzliche Ablehnung eines Verbots der AfD schließen lässt. Dieser Vorschlag galt viel mehr als schnellere Alternative dazu.
Ganz im Gegenteil: „Ein Verbotsantrag schaltet den Rechtsextremismus nicht aus. Er zeigt aber, dass die wehrhafte Demokratie nicht nur so heißt, sondern eine ist“ , so Prantl in seinem Newsletter Prantls Blick.

Eine demokratische Zeitung darf und soll unterschiedliche Positionen zu einer solchen Frage darstellen. Auf korrekte Berichterstattung allerdings sollte gerade bei solch vielumstrittenen Themen besonderer Wert gelegt werden.

Eine Klarstellung oder redaktionelle Ergänzung ist aus Sicht des Bündnisses Konstanz für Demokratie nicht nur ein Gebot journalistischer Sorgfalt, sondern ein Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung.

Im Sinne der ausgewogenen Darstellung des Themas AfD-Verbot bietet sich auch ein Gegenartikel mit Argumenten für ein Verbotsverfahren an. Argumente dazu finden sich im Flyer „Warum ein AfD-Verbot nötig ist“ auf der Homepage des Bündnisses unter „AfD-Verbot jetzt“ oder direkt über diesen Link:

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