Wer steckt hinter PRÜF!?
Die Aktion erdacht hat Nico Semsrott. Er ist Satiriker und Kabarettist und saß fünf Jahre lang als Abgeordneter der PARTEI im Europaparlament.
Was bedeutet PRÜF!?
PRÜF! steht für Prüfung Rettet Übrigens Freiheit!
Was will PRÜF!?
PRÜF! hat nur eine Forderung:
„Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.“
Zum Schutz der Demokratie ist das Instrument des Parteiverbots in Artikel 21, Abs. 2 bis 5 im Grundgesetz verankert. Unsere Vergangenheit mit dem Nationalsozialismus hat gezeigt, dass eine solche Maßnahme nötig werden kann. Die Geschichte hat aber außerdem gelehrt, dass mit Recht sehr hohe Hürden genommen werden müssen, ehe eine solch drastischer Eingriff erfolgen darf.
Ein Verbot kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aussprechen, einen Verbotsantrag dürfen nur Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Da dies bisher weder die Bundesregierung noch der Bundestag getan hat, geht die Aktion PRÜF! nun den Weg über den Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer.
An jedem zweiten Samstag im Monat finden Demonstrationen in den Landeshauptstädten statt. Dabei ergeht die Aufforderung an die jeweilige Landesregierung, gegen alle rechtsextremen Verdachtsfälle und als gesichert rechtsextrem eingestuften Parteien beim Bundesverfassungsgericht ein Prüf-Verfahren auf Verfassungswidrigkeit einzuleiten.
Angenommen, das sei geschehen und das Gericht zu dem Schluss gekommen, die Verfassungswidrigkeit sei gegeben, muss zwangsläufig ein Verbotsverfahren eröffnet werden.
Juristischen Erfolg hat ein Verbotsantrag dann, wenn die Partei, die verboten werden soll, tatsächlich verfassungswidrig ist. Die Rechtsprechung definiert die Voraussetzungen dafür wie folgt:
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Um sie verbieten zu können, muss eine Partei also nicht nur verfassungsfeindliche Ziele haben, sondern zudem „darauf ausgehen“, diese Ziele auch umzusetzen. Das heißt laut Karlsruher NPD-Urteil: Es muss ein planvolles aktives Handeln in diese Richtung geben, zudem Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt. Dass also die Partei ihre Ziele auch praktisch umsetzen kann. Diesen Aspekt nennt man „Potentialität“.
Falls die Partei nicht als Ganzes verboten werden kann, könnten zumindest einzelne Landesverbände die Kriterien für ein Verbot erfüllen. Auch das Verbot einzelner Teile würde (vor allem finanziell) eine enorme Schwächung der Gesamtpartei bedeuten.
Politik und Zivilgesellschaft müssten die Auseinandersetzung mit solchen rechtsextremen Parteien natürlich dennoch weiterhin fortführen. Zum einen, weil ein Verbotsverfahren sehr lange dauern kann, zum anderen, weil ein Verbot die rechtsextreme Einstellung in den einschlägigen Teilen der Bevölkerung leider nicht verschwinden lässt.
… und was wollen wir?
Wir unterstützen die Forderung der PRÜF!-Kampagne, deswegen lautet unser Appell:
Wenn ihr die Möglichkeit habt, kommt zahlreich nach Stuttgart, schließt euch der nächsten PRÜF!-Demonstration an und verleiht ihrer Forderung Nachdruck.
Wann und wo findet die nächste PRÜF!-Demo statt?
Die nächste PRÜF!-Demo steigt am 11. April um 12 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart. Die Veranstaltung endet wahrscheinlich gegen 14 Uhr.
Irgendwelche letzten Worte?
Klar, immer:
Wir wünschen uns eine möglichst rege Teilnahme, deswegen: Kommet zuhauf!




