- Die Aussage, Ausländische Fachkräfte seien „Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen“ bleibt straffrei
- Staatsanwaltschaft Karlsruhe verschiebt das Sagbare im öffentlichen Diskurs nach rechts
- Verheerendes Signal für die pluralistische Gesellschaft
Am 2. Oktober 2025 hetzte der AfD-Landtagsabgeordnete Bernhard Eisenhut aus Singen als Gastredner bei einer Parteiveranstaltung der AfD-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe in der Europahalle: „Die tollen Fachkräfte, die wir jetzt alle hier haben, das wird wohl nichts. Das sind ja eigentlich nur Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen.“
Es gehört zur Strategie der AfD und Rechtsextremer im öffentlichen Diskurs die Grenzen des Sagbaren nach rechts zu verschieben. Im Landtagswahlkampf im grenznahen Landkreis Konstanz betonten die AfD-Kandidaten Steffen Jahnke und Bernhard Eisenhut immer wieder den Fachkräftemangel nicht mit Menschen aus dem Ausland decken zu wollen, sondern durch Zurückgewinnung deutscher Fachkräfte aus der Schweiz. Ausländische Fachkräfte pauschal als „Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen“ zu diffamieren, ist nach Auffassung des Bündnisses „Konstanz für Demokratie – klare Kante gegen rechts“ ohne Zweifel Hetze, keine Meinung.
Eisenhuts Aussage auf der Karlsruher Veranstaltung über Ausländer*innen wurde von anwesenden Bürger*innen zur Anzeige gebracht, und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelte wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung. Zehn Tage vor den Landtagswahlen hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Einstellung des Verfahrens gegen Bernhard Eisenhut öffentlich bekannt gemacht.
„Der genaue Kontext der Äußerung des Beschuldigten konnte durch die Ermittlungen nicht weiter aufgeklärt werden … Ohne Feststellung des konkreten Kontext bzw. Äußerungszusammenhangs kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Äußerung des Beschuldigten um eine im politischen Meinungskampf (noch) zulässige Überspitzung handelte und für einen objektiven Betrachter, der die gesamte Rede des Beschuldigten verfolgte, erkennbar gewesen sein könnte, dass mit der Äußerung nicht pauschal alle Geflüchteten gemeint waren“, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Eine Anklage und richterliche Entscheidung wird es nun nicht mehr geben: „Wo kein Kläger, da kein Richter“, so das Bündnis „Konstanz für Demokratie“. „Ein verheerendes Signal für die pluralistische Gesellschaft und Menschen mit Migrationsgeschichte im Landkreis“, findet Jürgen Weber, einer der Sprecher*innen der Demokratie-Initiative.
Die AfD ist auf den „Remigrations“-Zug der Identitären Bewegung aufgesprungen und ist nun deren lauteste Trittbrettfahrerin, so urteilt das Bündnis. Institutionen müssen alle Menschen unserer Gesellschaft vor Diskriminierung und Hetze schützen. Es ist ein Fehler, wie in der Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe rechtsextreme Positionen mit vielen Konjunktiven als „Meinungsfreiheit“ zu deklarieren, so das Bündnis „Konstanz für Demokratie“.






