Rechtswidriger CDU-Antrag zur Seenotrettung zum dritten Mal im Rat

Pressemitteilung vom 8. April 2025

*Im dritten Anlauf zieht die CDU ihren Antrag zur Seenotrettung im Kreistag zurück.

*Bündnis „Konstanz für Demokratie“: „CDU-Fraktion hat demokratischen Grundsätzen Schaden zugefügt.“

Es war ein Trauerspiel in drei Akten. Nach den Beratungen im Sozialausschuss am 18. November 2024 und im Kreistag am 9. Dezember 2024, wurde gestern letztmalig im Sozialausschuss des Konstanzer Kreistages über einen Antrag der CDU-Fraktion beraten, der in mehreren Punkten den rechtsstaatlichen Rahmen politischen Handelns missachtet.  

Seit 2019 unterstützt der Landkreis Konstanz das zivile Seenotrettungsschiff „SEA-EYE 4“ der Seenotrettungsorganisation aus Regensburg mit jährlich 10 000,- Euro. Kein Haushaltsposten des Kreishaushaltsplans für 2025 mit einem Gesamtvolumen von 487 Millionen Euro hatte eine solche Aufmerksamkeit wie die Unterstützung für Sea-Eye (0,002% des Gesamtetats).

Die CDU-Fraktion macht in ihrem Antrag eine weitere Unterstützung für Sea-Eye von zahlreichen Gesetzesbrüchen abhängig: „Die weitere Unterstützung der Organisatoren von Sea-Eye/Seenotrettung wird unter den Vorbehalt gestellt, dass die Organisatoren dem Landkreis bestätigen, dass sie die aus Seenot aufgegriffenen Menschen zurück zu ihrem Ursprung/-Abfahrtsort, die afrikanische Küste bzw. gegebenenfalls die türkische Küste bringen.“

Wenn die Rettungsorganisation dem Antrag der CDU folgen würde, verstöße diese gegen Grund- und Menschenrechte, Völkerrecht, internationales Seerecht und gegen deutsches Strafrecht.

In einer bundesweit geführten öffentlichen Debatte wurde mehrfach auf die Rechtsbrüche in Folge des CDU-Antrags hingewiesen und diese auch in einer juristischen Stellungnahme des anerkannten Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Valentin Schatz von der Universität Lüneburg bestätigt. 

Das Bündnis „Konstanz für Demokratie – klare Kante gegen rechts in Stadt und Landkreis“ zeigt sich irritiert, wie ein solcher Antrag bereits zum dritten Mal den Weg auf die Tagesordnungen der Kreisverwaltung finden konnte. Das Bündnis für Demokratie hält einen Antrag, der geltende Rechtsnormen in diesem Ausmaß ignoriert, zur Vorlage und Abstimmung im Rat für unzulässig.

„Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag den rechtsstaatliche Rahmen überschritten und damit demokratischen Grundsätzen Schaden zugefügt“, so Katrin Brüggemann, eine der Sprecher*innen des Bündnis „Konstanz für Demokratie“.

CDU-Fraktionssprecher im Sozialausschuss Andreas Hoffmann unternahm auf der gestrigen Sitzung den Versuch eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung der CDU zum Thema darzulegen. Auf die handwerklichen Fehler oder bewussten Überschreitungen von Rechtsnormen im Antrag seiner Fraktion ging er dabei mit keinem Wort ein.

Hoffmann stellte in seiner Rede schließlich fest, dass der Haushalt bereits mit allen Positionen vom Rat beschlossen sei und es daher keinen Sinn mehr mache, über den Antrag zu entscheiden. Eine Unterstützung für die Seenotrettung über das Jahr 2025 hinaus, schloss er für die CDU-Fraktion allerdings aus.

Die AfD hat in allen drei Sitzungen von Kreistag und dessen Sozialausschuss keinen eigenen Redebeitrag zum Thema Seenotrettung geleistet und die rechtsnormverletzende Initiative der CDU in stiller Zustimmung verfolgt, so das Bündnis „Konstanz für Demokratie“.